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   LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18   

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https://dejure.org/2018,22639
LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 (https://dejure.org/2018,22639)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 (https://dejure.org/2018,22639)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2018 - 6 Sa 336/18 (https://dejure.org/2018,22639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    Anlage 1a zum BAT, § 17 Abs. 4 TVöD, §§ 16, 17 TVöD, Art. 3 GG, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b) ArbGG, § 519 ZPO, §§ 64 Abs. 6 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 27 BAT-O, §§ 22, 23 BAT, § 22 BAT, § 12 TV-L, §§ 133, 157 BGB, § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD, § 29a TVÜ-L, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eingruppierung in Entgeltgruppen 9c der Entgeltordnung zum TVöD-VKA für bereits am 31.12.2016 Beschäftigte; Beginn der Stufenlaufzeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD -VKA Entgeltgruppe 9c; TVÜ -VKA § 29b
    Voraussetzungen der Eingruppierung in Entgeltgruppen 9c der Entgeltordnung zum TVöD -VKA für bereits am 31.12.2016 Beschäftigte

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Denn § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA regelt gerade den Fall, dass sich nach Inkrafttreten der Entgeltordnung bei unveränderter Tätigkeit nach § 12 TV-L eine höhere Eingruppierung ergibt (vgl. zum TVÜ-L BAG 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16).

    § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA stellt den Fall der Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung ohne Veränderung der Tätigkeit dem Fall der Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD-VKA gleich (vgl. BAG 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 17).

    Die Tarifvertragsparteien haben vielmehr die Stufenzuordnung der in die Entgeltordnung zum TVöD überzuleitenden Beschäftigten anders ausgestaltet als die der neu eingestellten Beschäftigten (vgl. zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in § 29a TVÜ-L BAG 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 21).

  • ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17

    Stufenzuordnung eines Arbeitnehmers in der Entgeltgruppe 9c der Entgeltordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17 -abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2017 nach Entgeltgruppe 9c Stufe 5 der Entgeltordnung VKA zum TVöD zu vergüten.

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Ein solcher Feststellungsantrag ist als allgemein übliche Stufenfeststellungsklage zulässig (BAG 01.06.2017 - 6 AZR 471/15 - Rn. 14; 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 10).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Nach Klarstellung des Feststellungsantrags in der mündlichen Verhandlung ist dieser nicht auf eine - nach den tariflichen Regelungen nicht erforderliche (vgl. hierzu BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn. 32 zu § 27 BAT-O/VKA und BAG 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12 -) Erklärung des Beklagten, sondern auf die Feststellung der Vergütungspflicht des Beklagten gerichtet.
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Ein solcher Feststellungsantrag ist als allgemein übliche Stufenfeststellungsklage zulässig (BAG 01.06.2017 - 6 AZR 471/15 - Rn. 14; 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 10).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Die Klarstellung stellt keine Klageänderung dar und ist daher jederzeit zulässig (BAG 27.01.2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 12).
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Nach der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA gilt die Zuordnung zu der Entgeltgruppe des TVöD nach der Anlage 1 oder Anlage 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung als Eingruppierung im Sinne dieser Bestimmung (vgl. BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 13).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18
    Nach Klarstellung des Feststellungsantrags in der mündlichen Verhandlung ist dieser nicht auf eine - nach den tariflichen Regelungen nicht erforderliche (vgl. hierzu BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn. 32 zu § 27 BAT-O/VKA und BAG 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12 -) Erklärung des Beklagten, sondern auf die Feststellung der Vergütungspflicht des Beklagten gerichtet.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Gleiches gilt nach Ansicht des Fachsenats für eine Bestätigung der eingetretenen Überleitung von den bisherigen Entgeltgruppen 9 "klein" TVöD a.F. in 9a TVöD n.F., 9 "groß" TVöD a.F. in 9b TVöD sowie - im vorliegenden Fall nicht relevant, vgl. die Tabelle der Höhergruppierungsziele auf Bl. 36 der GA - 13 TVöD plus Zulage a.F. in 14 TVöD n.F.), nach den besonderen Rechtsnormen aus § 29c Abs. 1 bis 4 TVÜ-VKA n.F. Bei diesen "Umrechnungsvorgängen" handelt es sich nicht um Höhergruppierungen (vgl. § 29c Abs. 6 Satz 3 TVÜ-VKA n.F.), sondern um die Zuordnung einer mit der bisherigen Entgeltgruppe identischen bzw. ihr materiell gleichwertigen, allenfalls anders bezeichneten Entgeltgruppe (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 1.8.2018 - 6 Sa 336/18 -, juris Rn. 35, 42; Dannenberg, a.a.O., PersR 1/2017, S. 8, 12 f.; hingegen wäre eine Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe 9c TVöD nur mit einem Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA n.F. zu erlangen, vgl. LAG Hamm, Urt. v. 1.8.2018, a.a.O., Rn. 37 ff.).
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 3 Sa 649/20
    Die Überleitung erfolgt nach festgelegten Kriterien (LAG Hamm, 7.5.2020, 17 Sa 1168/19; 1.8.2018, 6 Sa 336/18).

    Die Tarifvertragsparteien haben vielmehr die Stufenzuordnung der in die Entgeltordnung zum TVöD überzuleitenden Beschäftigten anders ausgestaltet als die der neu eingestellten Beschäftigten (vgl. zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in § 29a TVÜ-L BAG, 21.12.2017, 6 AZR 790/16; zu §§ 29 ff. TVÜ-VKA LAG Hamm, 1.8.2018, 6 Sa 336/18).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 6 Sa 478/17

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht - verzögerter

    Wie auch die Eingruppierungsfeststellungsklage ist der Antrag zu 1. auch als Stufenfeststellungsklage zulässig (vgl. z.B. LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2018 - 6 Sa 336/18, BeckRS 2018, 23298).
  • LAG Hamm, 16.01.2020 - 17 Sa 710/19

    Höhergruppierung aufgrund des in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung

    Insoweit werde auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Hamm (01.08.2018 - 6 Sa 336/18) verwiesen.
  • LAG Köln, 02.08.2019 - 10 Sa 674/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung einer als Arbeitsvermittlerin in einem

    Ursächlich ist daher allein die Antragstellung der Klägerin (LAG Hamm 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 - Rn. 46).
  • LAG Hamm, 07.05.2020 - 17 Sa 1168/19

    Keine Verlagerung der Antragsfrist nach § 29b Abs.1 Satz 2 TÜV-VKA bei

    Die Überleitung erfolgt nach festgelegten Kriterien (LAG Hamm 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 - Rd. 35).
  • LAG München, 16.12.2019 - 3 Sa 462/19

    Überleitung in neue Entgeltordnung, Stufenordnung, Benachteiligung bereits vor

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze, denen sich die erkennende Kammer anschließt, sind § 29 b Abs. 2 TVÜ-VKA i.V.m. § 17 Abs. 4 Satz TVöD-VKA in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung dahin auszulegen, dass im Fall einer rückwirkenden Eingruppierung bei unveränderter Tätigkeit im Sinne des § 29 b Abs. 1 TVÜ-VKA die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe am Tag der Höhergruppierung neu beginnt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 - Rn. 36 ff.; für die im wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 29 a TVÜ-L i.V.m. § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L siehe BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16 ff.).
  • ArbG Dortmund, 06.12.2018 - 6 Ca 2026/18
    Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm führt im Urteil vom 01. August 2018 (- 6 Sa 336/18 -, juris Rn. 43 - 44) dazu folgendes aus:.
  • ArbG Bochum, 05.06.2019 - 5 Ca 162/19
    Eine Überleitung in die Entgeltgruppe 9c der Entgeltordnung zum TVöD-VKA seit der TVÜ-VKA nicht vor (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 - Juris).
  • ArbG Köln, 22.02.2019 - 1 Ca 1766/18
    Zu der hier streitgegenständlichen Problematik hat bereits das Landesarbeitsgericht Hamm in einem - den Parteien bekannten - Urteil vom 1. August 2018 (Az.: - 6 Sa 336/18 -, juris ) u.a. - soweit hier von Interesse - folgendes vorgetragen:.
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